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Für wen werde ich tätig ?
Meine Leistungen erbringe ich unter anderem für:
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den gewerblichen Mittelstand (z.B.: Kfz- und Baugewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Industriebetriebe, Dienstleister usw. unterschiedlicher Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, KG, Einzelunternehmung usw.))
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Freiberufler(innen) (Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Apotheken usw.; Fahrschulen usw.)
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sonstige Selbständige
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Existenzgründer(innen)
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Arbeitnehmer(innen)
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Sparer(innen)
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Vermieter(innen)
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Rentner(innen)
Was können Sie von mir erwarten ?
Betriebswirtschaftliche Beratung, Kostenrechnung, Controlling
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Unternehmens- und Organisationsberatung
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Finanzierungs- und Subventionsberatung
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Existenzgründungsberatung
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Rechtsformwahl und -wechsel
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Businessplanerstellung
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Krisenberatung
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Unternehmensnachfolge und -sicherung
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Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bilanzanalysen, insbesondere auch Unternehmensanalyse, Rating, unterjähriger Unternehmensbericht
Steuerplanung bzw. -gestaltung
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private Vermögensplanung
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Vererben und Verschenken
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Rechtsformwahl und -wechsel (s.o.)
Erstellung von Jahresabschlüssen
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Bilanzen mit Anhang und Lagebericht (falls erforderlich, mit Konsolidierung verschiedener Filialen oder Betriebe einer Unternehmung mit jeweils eigenem Buchungskreis)
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Einnahme-Überschussrechnungen
Kompetente steuerliche Beratung
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Erstellung sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen
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Prüfung von Steuerbescheiden
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Führen von Rechtsbehelfen
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Klagen vor Finanzgerichten
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Mitwirkung bei (Betriebs)Prüfungen
Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung
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Finanzbuchführung mit Umsatzsteuervoranmeldung * (falls erforderlich, mit umsatzsteuerlicher Konsolidierung verschiedener Filialen oder Betriebe einer Unternehmung mit jeweils eigenem Buchungskreis, bei umsatzsteuerlicher Organschaft usw.)
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Lohn- und Gehaltsabrechnung(en) inkl. aller erforderlicher Meldungen
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Anlagenbuchhaltung
*Warum buchen Sie eigentlich nicht selbst? - Ein ernstgemeinter Vorschlag an alle Einnahme-Überschuss-Rechner, insbesondere an alle Freiberufler. Wenn Sie Freiberufler oder Klein-Gewerbetreibender sind, brauchen Sie keine doppelte Buchhaltung zu erstellen; die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben reicht für steuerliche Zwecke aus.
Sprechen Sie mit mir. Ich berate Sie gerne.
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