KOMPETENZ

Für wen werde ich tätig ?

Meine Leistungen erbringe ich unter anderem für:

  • den gewerblichen Mittelstand (z.B.: Kfz- und Baugewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Industriebetriebe, Dienstleister usw. unterschiedlicher Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, KG, Einzelunternehmung usw.))
  • Freiberufler(innen) (Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Apotheken usw.; Fahrschulen usw.)
  • sonstige Selbständige
  • Existenzgründer(innen)
  • Arbeitnehmer(innen)
  • Sparer(innen)
  • Vermieter(innen)
  • Rentner(innen)

Was können Sie von mir erwarten ?

Betriebswirtschaftliche Beratung, Kostenrechnung, Controlling

  • Unternehmens- und Organisationsberatung
  • Finanzierungs- und Subventionsberatung
  • Existenzgründungsberatung
  • Rechtsformwahl und -wechsel
  • Businessplanerstellung
  • Krisenberatung
  • Unternehmensnachfolge und -sicherung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bilanzanalysen, insbesondere auch Unternehmensanalyse, Rating, unterjähriger Unternehmensbericht

Steuerplanung bzw. -gestaltung

  • private Vermögensplanung
  • Vererben und Verschenken
  • Rechtsformwahl und -wechsel (s.o.)

Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Bilanzen mit Anhang und Lagebericht (falls erforderlich, mit Konsolidierung verschiedener Filialen oder Betriebe einer Unternehmung mit jeweils eigenem Buchungskreis)
  • Einnahme-Überschussrechnungen

Kompetente steuerliche Beratung

  • Erstellung sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Führen von Rechtsbehelfen
  • Klagen vor Finanzgerichten
  • Mitwirkung bei (Betriebs)Prüfungen

Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchführung mit Umsatzsteuervoranmeldung * (falls erforderlich, mit umsatzsteuerlicher Konsolidierung verschiedener Filialen oder Betriebe einer Unternehmung mit jeweils eigenem Buchungskreis, bei umsatzsteuerlicher Organschaft usw.)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung(en) inkl. aller erforderlicher Meldungen
  • Anlagenbuchhaltung
*Warum buchen Sie eigentlich nicht selbst? - Ein ernstgemeinter Vorschlag an alle Einnahme-Überschuss-Rechner, insbesondere an alle Freiberufler. Wenn Sie Freiberufler oder Klein-Gewerbetreibender sind, brauchen Sie keine doppelte Buchhaltung zu erstellen; die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben reicht für steuerliche Zwecke aus.

Sprechen Sie mit mir. Ich berate Sie gerne.